«Wofür stehen wir?
• Alles, was gut ist.
Was lehnen wir ab?
• Alles, was nicht gut ist.»

Aus dem «Evangelium des Fliegenden Spaghettimonsters» von Bobby Henderson



Die Statuten der ViKdFSMiL gibt es hier als PDF und unten im Volltext

Statuten
der
Verein (-igten)
Kirche
des
Fliegenden Spaghettimonsters
in
Liechtenstein
Fassung vom 19. September 2014

I. Name, Sitz und Zweck

§ 1   Name und Sitz
Die Verein (-igte) Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters in Liechtenstein (ViKdFSMiL) ist eine Religionsgemeinschaft im Sinne der Berichte und Anträge der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein Nr. 114 und 154 aus dem Jahr 2012 betreffend die Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften beziehungsweise betreffend die in der ersten Lesung dazu aufgeworfenen Fragen mit Sitz in Vaduz.

§ 2   Zweck
Die ViKdFSMiL verfolgt den Zweck, den Pastafarianismus in Liechtenstein zu fördern, insbesondere indem sie Pastafari einen Raum zum gemeinsamen Pastavertilgen und spirituellen Gedankenaustausch bietet und Interessierten das Evangelium des Fliegenden Spaghettimonsters näher bringt.

§ 3   Pastafarianismus
Pastafarianismus ist eine wissenschaftliche, undogmatische Religion. Insbesondere folgt der Pastafarianismus, wie er in der ViKdFSMiL vertreten wird, dem ethischen Grundwert der Gewaltlosigkeit - in jeglicher Form. Die Auseinandersetzung mit religiösen Inhalten orientiert sich gewöhnlich am Evangelium des Fliegenden Spaghettimonsters, insbesondere den acht «Am Liebsten Wäre Mirs» (ALWM):

I.   Am Liebsten Wäre Mir, wenn ihr euch nicht wie frömmlerische, selbstgerechte Esel benehmen könntet, sobald ihr Meine Nudelige Göttlichkeit beschreibt. Falls manche Leute nicht an mich glauben, ist das okay. Ehrlich. So eitel bin ich nicht. Ausserdem: Um die geht es gar nicht, also bleibt beim Thema.

II.   Am Liebsten Wäre Mir, wenn ihr Meine Existenz nicht benutzt zur Unterdrückung, Unterwerfung, Bestrafung, Entleibung und/oder um zu anderen gemein zu sein. Ich brauche keine Opfer, und Reinheit ist etwas für Bier und Trinkwasser, nicht für Menschen.

III.   Am Liebsten Wäre Mir, wenn ihr die Leute nicht danach beurteilen würdet, wie sie aussehen oder wie sie sich anziehen oder wie sie reden. Seid einfach nett zueinander, okay? Ach, und kriegt es endlich in eure Dickschädel: Frau = Mensch. Mann = Mensch. Klar? Gehüpft wie gehoppelt. Das eine ist nicht besser als das andere. Es sei denn, es geht um Mode, denn die habe Ich exklusiv den Frauen sowie ein paar Männern überlassen, die den Unterschied zwischen Veilchenblau und Violett kennen.

IV.   Am Liebsten Wäre Mir, wenn ihr alles unterlassen würdet, das euch selbst oder eurem bereitwilligen, volljährigen und geistig gesunden Partner peinlich sein müsste. Wem das nicht passt, der kann Mich mal - ich glaube, die Formulierung lautet: am A**** lecken. Wem das auch nicht passt, der sollte am besten die Glotze ausmachen und zur Abwechslung ein Stück spazieren gehen.

V.   Am Liebsten Wäre Mir, wenn ihr euch die verklemmten, frauenfeindlichen Vorstellungen anderer nicht auf nüchternen Magen anhören würdet. Esst etwas, dann macht euch über die Idioten her.

VI.   Am Liebsten Wäre Mir, wenn ihr keine Multimillionen-Dollar-Kirchen/Tempel/Moscheen/ Schreine für Meine Nudelige Göttlichkeit erbauen würdet. Das Geld kann man nun wirklich sinnvoller anlegen. Sucht euch etwas aus:
A.   Armut beenden
B.   Krankheiten heilen
C.   in Frieden leben, mit Leidenschaft lieben und die Kabelkosten senken.
Ich mag ja ein komplexes, allwissendes Wesen aus Kohlehydraten sein, aber Ich freue Mich an den einfachen Dingen des Lebens. Ich muss es wissen. Ich bin der Schöpfer.

VII.   Am Liebsten Wäre Mir, wenn ihr nicht überall herumerzählen würdet, dass Ich zu euch spreche. So interessant seid ihr nicht. Bleibt auf dem Teppich. Habe Ich doch schon gesagt: Liebet euren Nächsten - muss Ich denn alles zweimal sagen?

VIII.   Am Liebsten Wäre Mir, wenn ihr anderen nicht antätet, was sie auch euch nicht antun sollen, sofern ihr auf, äh, Sachen steht, für die reichlich Leder/Gleitcreme/Las Vegas nötig sind. Sollte euer Partner darauf stehen (entsprechend ALWM IV.), lasst es krachen, macht Fotos, und um Himmels willen benutzt ein Kondom! Echt jetzt, es ist nur ein Stück Gummi. Wenn Ich nicht gewollt hätte, dass es sich gut anfühlt, wenn ihr es miteinander treibt, hätte ich Dornen oder so etwas eingebaut.

II. Mitgliedschaft
§ 4   Pastafari werden
Jeder in Liechtenstein wohnhafte religionsmündige Mensch kann Mitgliedschaft beantragen und offiziell Pastafari werden. Von Vorteil, aber nicht zwingend, ist eine gewisse Affinität zu Nudeln. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Einlangen des Antrags bei der ViKdFSMiL.

§ 5   Beendigung der Mitgliedschaft
1. Alle Mitglieder haben das Recht auf jederzeitige kostenlose Beendigung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft endet mit dem Einlangen des Antrags bei der ViKdFSMiL.
2. Austretende Mitglieder haben das Recht, eine schriftliche Bestätigung ihres Austritts zu verlangen. Die Ausstellung einer Bestätigung soll nicht mehr als einen Monat beanspruchen.
3. Über Ausschluss, wenn Pastafari ihren Pflichten gemäss den Statuten nicht nachkommen, hat der Spaghettiplausch zu entscheiden.

§ 6   Rechte und Pflichten der Pastafari
1. Die Mitgliedschaft erlaubt den Pastafari die Teilnahme an allen öffentlichen FSM-Diensten. Es liegt in der Verantwortung der Pastafari, den Obersten PiRat selbstständig über allfällige Adressänderungen, Änderungen der Essgewohnheiten oder weitere Daten zu informieren, damit das Mitgliederverzeichnis der ViKdFSMiL auf dem aktuellen Stand ist und insbesondere Einladungen zum Spaghettiplausch die Pastafari erreichen.
2. Die Pastafari verpflichten sich mit der Antragstellung auf Mitgliedschaft, die Statuten der ViKdFSMiL anzuerkennen, insbesondere den Religionsfrieden zu wahren.
III. Organisation

§ 7   Rechtsform
Die ViKdFSMiL konstituiert sich als Verein gemäss Art. 246 ff. des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR).

§ 8   Organe
1.   Die Organe ViKdFSMiL sind:
A.   der Spaghettiplausch
B.   der Oberste PiRat.
C.   Auf die Bestellung einer Kontrollstelle wird verzichtet, solange der Oberste PiRat keine namhaften Beträge (mehr als 1000 Franken) oder Sachspenden (mehr als 100 kg Nudeln) pro Jahr zu verwalten hat.
2.   Der Spaghettiplausch entspricht der Vereinsversammlung gemäss Art. 249 PGR. Der Oberste PiRat übernimmt die Aufgaben des Vorstands gemäss Art. 251 PGR.

§ 9   Der Spaghettiplausch
1. Oberstes Organ der Religionsgemeinschaft ist die Zusammenkunft der Pastafari, der Spaghettiplausch. Der Spaghettiplausch wird durch den Obersten PiRat mindestens einmal jährlich einberufen. Gewöhnlich findet der Spaghettiplausch am 19. September, dem «Sprich-wie-ein-Pirat-Tag», statt. Wenn mindestens ein Zehntel der Pastafari einen Spaghettiplausch verlangt, muss dieser ebenfalls einberufen werden.
2. Die Pastafari werden mindestens zwei Wochen im voraus über den Spaghettiplausch und die wesentlichen Traktanden sowie bei geplanten Statutenänderungen über deren zentrale Inhalte informiert. Die Einladung kann auch elektronisch per E-Mail erfolgen.
3. Der_die Oberste Maccheroni oder der_die Fast Oberste Maccheroni führt den Vorsitz des Spaghettiplauschs.
4. Jede_r Pastafari verfügt bei Abstimmungen über eine Stimme. Die Stimmen werden durch zwei Stimmenzähler gezählt, die der Spaghettiplausch bestimmt. Jeder ordnungsgemäss einberufene Spaghettiplausch ist grundsätzlich beschlussfähig. Abstimmungen erfolgen durch einfaches Handmehr.
5. Bei einer Änderung der Statuten oder Auflösung der Kirche ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Pastafari erforderlich. Feindliche Übernahmen sind verboten.

§ 10   Aufgaben des Spaghettiplauschs
Dem Spaghettiplausch stehen folgende Aufgaben zu:
1. Die Wahl des Obersten PiRats,
2. Die Abnahme des Logbuchs und der Schatzrechnung des Obersten PiRats sowie dessen Entlastung,
3. Die Beschlussfassung über das Budget des kommenden Kirchenjahres sowie alle anderen dem Spaghettiplausch vom Obersten PiRat an ihn überwiesenen Gegenstände,
4. Die Ergänzung und Abänderung der Statuten sowie die Auflösung der Kirche.

§ 11   Der Oberste PiRat
1. Der Oberste PiRat besteht aus drei bis neun Mitgliedern, die jeweils für zwei Jahre gewählt werden:
A.   der_die Oberste Maccheroni
B.   der_die Fast Oberste Maccheroni
C.   der_die Schatzmeister_in
D.   der_die Navigator_in
E.   weitere PiRät_innen
2. Wenn ein_e Pastafari mehrere Persönlichkeiten in sich spürt, kann er_sie auch mehrere Funktionen im Obersten PiRat einnehmen. Der_die Oberste Maccheroni kann nicht gleichzeitig der_die Fast Oberste Maccheroni sein.
3. Dem Obersten PiRat obliegen hauptsächlich administrative Tätigkeiten. Er ist für die Leitung der Kirchentätigkeit im Rahmen der Statuten, insbesondere für die Verwendung der Mittel (§ 13) und die Ausführung der Beschlüsse des Spaghettiplauschs verantwortlich. Er vertritt die ViKdFSMiL nach aussen, beruft Spaghettipläusche ein und nimmt neue Kirchenmitglieder ins Verzeichnis der Pastafari auf. Die PiRät_innen nehmen in theologischer Hinsicht gegenüber den anderen Pastafari keine Sonderstellung ein. Die Pastafari entscheiden selbst, wie sie das Evangelium des Fliegenden Spaghettimonsters interpretieren.
4. Der_die Oberste Maccheroni und sein_e_ihr_e Stellvertreter_in übernimmt die Leitung des Spaghettiplauschs und des Obersten PiRats.
5. Dem_der Schatzmeister_in obliegt die Verwaltung der Mittel und die Buchführung der ViKdFSMiL.
6. Der_die Navigator_in übernimmt die Protokollführung, die Führung des Mitgliederverzeichnisses und betreibt die Homepage der ViKdFSMiL.
7. Die Mitglieder des Obersten PiRats können jederzeit ihr Amt niederlegen. Der Oberste PiRat ist davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Sofern der Oberste PiRat über genügend Mitglieder verfügt, kann der PiRat aus seiner Mitte ein Ersatzmitglied für das freigewordene Amt bestellen. Am nächsten Spaghettiplausch bestimmen die Pastafari über die Besetzung des Amts.

§ 11a   Zeichnungsrecht
Den Obersten PiRät_innen steht das Zeichnungsrecht je kollektiv zu zweien zu.

IV. Mittel
§ 12   Mittelgenerierung
1. Die ViKdFSMiL finanziert sich vorwiegend über Spenden und staatliche Beiträge. Es werden keine Mitgliederbeiträge erhoben.
2. Bei Geldspenden in der Höhe von mindestens 1000 Franken oder Sachspenden in der Höhe von mindestens 100 kg Nudeln pro Jahr werden Spender auf der Homepage der ViKdFSMiL namentlich genannt. Auf Wunsch werden auch Spender kleinerer Beträge oder Sachspenden namentlich erwähnt.
3. Geschenke an Mitglieder des Obersten PiRats geben diese an die ViKdFSMiL weiter. Der Spaghettiplausch kann entscheiden, dass die PiRät_innen der ViKdFSMiL Geschenke - gegebenenfalls gegen eine finanzielle Entschädigung - behalten dürfen, wenn sie für Letztere einen hohen ideellen Wert haben.

§ 13   Mittelverwendung
Der Oberste PiRat verwendet die Mittel der ViKdFSMiL, um den Pastafarianismus zu fördern. Die PiRät_innen werden für ihren Einsatz nicht finanziell entschädigt. Die PiRät_innen verpflichten sich, verantwortungsvoll, nachhaltig und grosszügig mit den vorhandenen Mitteln umzugehen, insbesondere mit Lebensmittelspenden und dabei wiederum vor allem mit Nudelteigwaren. Je nach Umfang der Mittel werden die Aktivitäten in folgender Reihenfolge ausgedehnt:
1. Selbsterhaltung: Als erstes Bedürfnis verfolgt die ViKdFSMiL die Aufrechterhaltung der kirchlichen Organisation, insbesondere mittels Informationen über das Internet, um Interessenten den Zugang zur Kirche zu ermöglichen, und durch das Abhalten des Spaghettiplauschs.
2. Körpersorge: Gemäss dem Motto «Die Seele ist das Gefängnis des Körpers» organisiert der Oberste PiRat Pastazusammenkünfte, damit die Pastafari sich mit vollem (oder zumindest nicht leerem) Magen über religiöse beziehungsweise spirituelle Fragen austauschen können. Als Körpersorger fungieren können alle Pastafari, die Spaghetti al dente kochen können.
3. Produktion von Propagandamaterialien: Informationsbroschüren, T-Shirts und ähnliches werden den Pastafari kostenlos zur Verfügung gestellt, um weiteren Interessierten den Pastafarianismus näher zu bringen.
4. Veranstaltung von Pastafesten: Um den Dialog zwischen den Religionsgemeinschaften zu fördern und insbesondere das Bewusstsein für die ALWM in der Bevölkerung zu fördern, können auch Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften zu Festen eingeladen werden.
5. Karitatives: Mittel die nicht dem Selbsterhalt dienen fliessen in erster Linie in karitative Zwecke.
6. Religiös-sittliche Bildung: Sofern es die Mittel zulassen, ein entsprechendes Angebot zu schaffen, kann der Oberste PiRat ein Konzept zur Erziehung der heranwachsenden Pastafari zu gesetzestreuen Piraten ausarbeiten, das dem Spaghettiplausch zur Genehmigung vorzulegen ist
V. Schlussbestimmungen
§ 14   Haftung
Für die Verbindlichkeiten der Kirche haftet nur das Vermögen der ViKdFSMiL. Für Schäden, die aus widerrechtlichen Handlungen der Pastafari entstehen können, lehnt die ViKdFSMiL jegliche Haftung ab.

§ 14a   Datenschutz
1.   Für die Führung des Mitgliederverzeichnisses, zur Sicherstellung der Religionsmündigkeit und zur Kontaktaufnahme werden folgende Daten erhoben: Name, Geburtsdatum und Adressinformationen. Die Informationen werden elektronisch erfasst, jedoch lokal gespeichert und einzig für die genannten Zwecke verwendet.
2.   Die Mitglieder des Obersten PiRats werden im Logbuch und auf der Homepage der ViKdFSMiL namentlich erwähnt.
3.   Die Veröffentlichung von Fotos erfolgt mit Zustimmung der darauf abgebildeten Personen.
Daten von Drittpersonen werden nicht aufbewahrt. Von Spender_innen, die aufgrund der Bestimmungen des Paragraphen 12 auf der Homepage der ViKdFSMiL namentlich erwähnt werden, werden keine weiteren Daten veröffentlicht.

§ 15   Auflösung der Kirche
Bei Auflösung der Kirche werden die aus Spenden generierten Teile des Kirchenvermögens in Sinne von § 3 VI. A. einer vom Spaghettiplausch zu bestimmenden staatlich anerkannten Organisation übergeben, die sich im Kampf gegen Armut engagiert. Staatliche Beiträge fallen zweckgebunden für karitative Zwecke an den Staat zurück.

Das Gründungsstatut wurde vom Gründungs-Spaghettiplausch am 19. September, dem «Sprich wie ein Pirat Tag» des Jahres 2013, verabschiedet. Am Spaghettiplausch 2014 am 19. September 2014 wurden die Statuten durch § 7 ergänzt. Am 5. Spaghettiplausch am 19. September 2018 wurden einige kleinere Anpassungen vorgenommen sowie insbesondere die Statuten um die Paragraphen 11a und 14a ergänzt.